Stationäres Hospiz
Finanzierung und Unterstützung
Kosten für den stationären Aufenthalt
Sollte bei Ihnen eine stationäre Aufnahme in unserem Hospiz erforderlich sein, entstehen für Sie keine Aufenthaltskosten. Voraussetzung ist die Bestätigung der Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung durch einen Arzt.
Die Kosten für den Aufenthalt im Hospiz werden durch Ihre Krankenkasse übernommen. Allerdings werden den Hospizeinrichtungen derzeit nur 95 % der zuschussfähigen Kosten durch die Krankenkassen erstattet. 5% der Kosten müssen die Einrichtungen selbst tragen und sind somit auf den kontinuierlichen Zufluss von Spendengeldern angewiesen.